AGB Bernd Rupp TEAMFABRIK events (Stand 22.08.2025)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Bernd Rupp TEAMFABRIK events“
§1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, sondern ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB sowie – soweit gem. § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB zulässig – gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§2 Gegenstand des Vertrages
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstige Leistungen von „TEAMFABRIK events““, nachstehend „Provider“ genannt, mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Providers abgeändert werden, die der Schriftform bzw. der elektronischen Form bedarf. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
Der Provider erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Tagungen, Teamincentives, Teambuilding und Teamtraining. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus Projektverträgen, Arbeitsvereinbarungen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen.
§3 Vertragsbestandteile und Änderung des Vertrags
Grundlage für die Zusammenarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag oder sonstiger schriftlicher Vereinbarungen und seinen Anlagen das Briefing des Kunden. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die die Umsetzung der Kundenveranstaltung unmöglich oder zu gefährlich werden lassen, kann das entsprechende Veranstaltungsmodul durch den Provider abgesagt werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Providers. Weitere Module bleiben hiervon unberührt. Die Vergütung an den Provider reduziert sich dann auf 70 % des jeweiligen Moduls. Ein weiterer Anspruch des Kunden besteht nicht.
§4 Angebote
Angebote bedürfen der Schriftform und müssen unverzüglich angenommen werden, ansonsten sind sie für den Provider nicht mehr verbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler in Angeboten sind für den Provider unverbindlich.
Kalkulationen werden auf Basis von Preislisten und Preisangaben der Leistungsträger
erstellt. Für die Richtigkeit dieser Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.
Die Kalkulationen unterliegen den im Angebotsbudget genannten Rahmendaten. Abweichungen von diesen Daten erfordern eine neue Kalkulation.
§5 Vergütung und Kündigung
Es gilt die im Vertrag oder der Vereinbarung festgelegte Vergütung.
Bei Vertragsabschluss sind 70 % der Vergütung zur sofortigen Zahlung fällig.
Leistungen externer Dienstleister: Bei Vertragsabschluss sind 100 % der Vergütung zur sofortigen Zahlung fällig. Vertragliche Verpflichtungen des Providers gegenüber dem Kunden entstehen erst dann, wenn der 70 %-ige (bei Leistungen externer Dienstleister 100 % ige) Abschlag als Geldeingang auf dem Firmenkonto des Providers gebucht wurde. Bei verspäteter oder unvollständiger Bezahlung kann die Veranstaltung einseitig durch den Provider ohne Schadensersatzansprüche des Kunden abgesagt werden. Die restlichen 30 % der Vergütung werden nach Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten p. a. vom Tag der Fälligkeit. Der Komplettpreis für die Durchführung verändert sich nicht bei geringerer Teilnehmeranzahl, erhöht sich aber proportional bei einer evtl. höheren Teilnehmeranzahl.
Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Provider alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und ihn von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen. Auslagen und besondere Kosten, die dem Provider entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z. B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten sowie Reisekosten (für z. B. Flüge und Bahnfahrten) sowie Kosten für projektbezogene Materialien. Die Kosten sind von Fall zu Fall zwischen Provider und Kunde zu klären.
Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Zahlungen müssen ohne Gebühren auf das Konto des Providers eingehen.
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt zu kündigen. Im Falle der Kündigung, falls er mehr als sechs Monate vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktritt, sind 10 % der in dem Kostenvoranschlag/ Vertrag ausgewiesenen Vergütung zu zahlen. Falls er weniger als sechs und mehr als drei Monate vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktritt, sind 25 % der in dem Kostenvoranschlag/ Vertrag ausgewiesenen Vergütung zu zahlen. Falls er weniger als drei Monate und mehr als vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktritt, sind 60 % der in dem Kostenvoranschlag ausgewiesenen Vergütung zu zahlen. Falls er weniger als vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktritt, sind 100 % der in dem Kostenvoranschlag/ Vertrag ausgewiesenen Vergütung zu zahlen.
Abweichungen der AGB sind jederzeit möglich.
§6 Gewährleistung, Haftung und Sicherheitseinweisungen
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Maßnahmen gegen lokale Bestimmungen für Veranstaltungen verstoßen sollten oder die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist der Provider verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt den Provider von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Provider auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl er dem Kunden seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Der Provider schließt eine Haftung für sich und seine Erfüllungsgehilfen so weit gesetzlich zulässig aus. Der Provider haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Der Höhe nach ist die Haftung beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die vom Provider geforderten Sicherheitseinweisungen in Papierform sind vom Kunden/Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn zu unterschreiben. Unterschreibt ein Kunde/Teilnehmer diese nicht, kann er von der betreffenden Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Der Komplettpreis der Veranstaltung verändert sich dadurch nicht.
§7 Geheimhaltung und Datenschutz
Der Kunde und dessen Endkunde dürfen nicht die involvierten Zulieferer des Providers direkt buchen oder die Preise erfragen. Wird diese Regelung nicht eingehalten, wird eine Vertragsstrafe in Höhe der vorherigen Rechnung fällig.
Des Weiteren bleibt das gesamte Veranstaltungsdesign geistiges Eigentum des Providers, welches vertrauensvoll zu behandeln ist. Die Verwendung beschränkt sich ausdrücklich auf die vereinbarte Veranstaltung.
Sämtliche technische Unterlagen, einschließlich der Leistungsverzeichnisse, bleiben geistiges Eigentum des Providers und dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die beigestellten Angebotsunterlagen dürfen ohne die Zustimmung des Providers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Der Provider verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er aufgrund eines Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Provider elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten.
§8 Eigenwerbung
Der Provider ist berechtigt, die von ihm gelieferte Leistung im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen und somit das Projekt öffentlich als Referenz inklusive Bildmaterial zu führen. Dies gilt nicht bei ausdrücklicher schriftlicher Untersagung des Hinweises durch den Kunden.
§9 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Der Provider muss bei der Veranstaltung nicht persönlich anwesend sein.
§10 Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen
Macht der Kunde sich schuldhaft aufgrund einer Verletzung seiner vertraglichen Pflichten schadensersatzpflichtig, so ist als Höhe des Schadens die vereinbarte Vergütung des jeweiligen Moduls anzusetzen. Die Geltendmachung eines höheren, wirklich entstandenen Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
§11 Abtretungsverbot, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Eine Aufrechnung durch den Kunden und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen zulässig.
§12 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Waren/ Müritz, Deutschland.
§13 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.